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Amtssignatur

Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken

Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten (amtssignierte Schriftstücke) der Datenschutzbehörde ist dem Prüfhinweis im Signaturblock des Dokuments entsprechend über das Prüfservice möglich unter https://www.signaturpruefung.gv.at.

Prüfung von Ausdrucken eines amtssignierten Dokuments

Auch wenn Sie ein amtssigniertes Dokument auf Papier bekommen haben, können Sie die Echtheit des Dokuments überprüfen, falls Sie daran zweifeln. Dazu übermitteln Sie das Dokument mit dem Ersuchen um Verifizierung an dsb@dsb.gv.at oder per Post an die Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien.