Hinweis Hinweis
Aktuelle Bekanntmachungen der Datenschutzbehörde:
- Schwerpunktverfahren 2024 – Recht auf Auskunft
- ORF-Beitrag (vormals: GIS-Rundfunkgebühren)
- Schwerpunktprüfung des Finanzsektors: positive Bilanz
- Vorläufige neue Rechtsansicht der Datenschutzbehörde bezüglich Auskunfteien über Kreditverhältnisse gemäß § 152 GewO aufgrund der Urteile des EuGH vom 07.12.2023, C-634/21 sowie der verbundenen Rechtssachen C-26/22 und C-64/22 ("SCHUFA-Urteile")
- Informationen zu Rechtsauskünften
- Fragen & Antworten
Willkommen auf der Website der Datenschutzbehörde
Die Datenschutzbehörde sorgt für die Einhaltung des Datenschutzes in Österreich.
Österreich war einer der ersten europäischen Staaten mit einer Behörde für den Datenschutz, der Datenschutzkommission. Sie wurde mit dem ersten Datenschutzgesetz, BGBl. Nr. 565/1978, geschaffen. Mit der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG der EU wurde das Datenschutzrecht in ganz Europa auf eine neue Grundlage gestellt. In Österreich wurde diese Richtlinie durch das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, umgesetzt. Nach dem 25. Mai 2018 sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das überarbeitete Datenschutzgesetz (DSG) die Grundlagen des Datenschutzrechts.
Hinweis zum Parteienverkehr
Bitte beachten Sie, dass die Akteneinsicht aufgrund der Aktenführung mittels Elektronischer Aktenverwaltung des Bundes (ELAK) grundsätzlich mit E-Mail oder Brief gewährt werden kann.