Information zu Rechtsauskünften
Die Datenschutzbehörde erteilt Auskünfte zu Verfahren vor der Datenschutzbehörde.
Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen einer telefonischen, oder schriftlichen Anfrage keine rechtlichen Beurteilungen zur Anwendung und Auslegung rechtlicher Bestimmungen bzw. inhaltliche Beratungsleistungen vorgenommen werden können.
Diese rechtlichen Beurteilungen können auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeit der Datenschutzbehörde nur im Zuge eines konkreten Verfahrens vorgenommen werden. Jede Vorabbeurteilung würde das Ergebnis eines allfälligen Verfahrens vor der Datenschutzbehörde vorwegnehmen.
Hinsichtlich inhaltlicher Rechtsberatung müssten Sie sich daher gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden.