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Willkommen auf der Website der Datenschutzbehörde

Die Datenschutzbehörde sorgt für die Einhaltung des Datenschutzes in Österreich.

Österreich war einer der ersten europäischen Staaten mit einer Behörde für den Datenschutz, der Datenschutzkommission. Sie wurde mit dem ersten Datenschutzgesetz, BGBl. Nr. 565/1978, geschaffen. Mit der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG der EU wurde das Datenschutzrecht in ganz Europa auf eine neue Grundlage gestellt. In Österreich wurde diese Richtlinie durch das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, umgesetzt. Nach dem 25. Mai 2018 sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das überarbeitete Datenschutzgesetz (DSG) die Grundlagen des Datenschutzrechts.

 

Hinweis zum Parteienverkehr

Bitte beachten Sie, dass die Akteneinsicht aufgrund der Aktenführung mittels Elektronischer Aktenverwaltung des Bundes (ELAK) grundsätzlich mit E-Mail oder Brief gewährt werden kann.