Hinweis Hinweis
Aktuelle Bekanntmachungen der Datenschutzbehörde:
- Information der Datenschutzbehörde zur Entscheidung über den sogenannten „GIS Data Breach“
- Dringlichkeitsentscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses zur Verarbeitung personenbezogener Daten für verhaltensbezogene Werbung durch Meta
- Information der Datenschutzbehörde zum Google Fonts-Prüfverfahren
- Informationen zu Rechtsauskünften
- Fragen & Antworten
- Apple "Look Around" seit 27. September 2023 in Österreich verfügbar
- Information der Datenschutzbehörde zum neuen Angemessenheitsbeschluss für die Vereinigten Staaten
Willkommen auf der Website der Datenschutzbehörde
Die Datenschutzbehörde sorgt für die Einhaltung des Datenschutzes in Österreich.
Österreich war einer der ersten europäischen Staaten mit einer Behörde für den Datenschutz, der Datenschutzkommission. Sie wurde mit dem ersten Datenschutzgesetz, BGBl. Nr. 565/1978, geschaffen. Mit der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG der EU wurde das Datenschutzrecht in ganz Europa auf eine neue Grundlage gestellt. In Österreich wurde diese Richtlinie durch das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, umgesetzt. Nach dem 25. Mai 2018 sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das überarbeitete Datenschutzgesetz (DSG) die Grundlagen des Datenschutzrechts.
Hinweis zum Parteienverkehr
Bitte beachten Sie, dass die Akteneinsicht aufgrund der Aktenführung mittels Elektronischer Aktenverwaltung des Bundes (ELAK) grundsätzlich mit E-Mail oder Brief gewährt werden kann.