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Europol

Das Europäische Polizeiamt (Europol) ist die Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union.

Die Hauptaufgabe von Europol ist es, die Tätigkeiten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie deren Zusammenarbeit bei der Prävention und Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und anderer Formen schwerer Kriminalität zu unterstützen und zu verstärken.

Die Rechtsgrundlage von Europol ist die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol).

Datenschutz

Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist für den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zuständig. Jede betroffene Person kann beim Europäischen Datenschutzbeauftragten eine Beschwerde einreichen, wenn sie der Ansicht ist, dass Europol bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen die Europol-Verordnung verstößt.

Die nationalen Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten haben die Zulässigkeit der Ermittlung und der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Übermittlung dieser Daten an Europol durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und zu prüfen, ob hierdurch die Rechte der betroffenen Personen verletzt werden. Darüber hinaus kann jede Person die nationale Kontrollbehörde ersuchen, die Rechtmäßigkeit jeglicher Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an Europol sowie die Verarbeitung dieser Daten durch den betreffenden Mitgliedstaat zu prüfen.

Die Vertreter der nationalen Kontrollbehörde der Mitgliedstaaten und der Europäische Datenschutzbeauftragte bilden gemeinsam den Beirat für Zusammenarbeit. Die Hauptaufgabe des Beirates ist es, sich mit den allgemeinen Richtlinien und Strategien von Europol im Bereich der Überwachung des Datenschutzes sowie der Zulässigkeit der Verarbeitung und die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Europol auseinanderzusetzen.

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