Recht auf Datenschutz in der EU
Datenschutzrichtlinie und Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union
Das Recht auf Datenschutz ist verankert im
- „EU-Primärrecht“ (vergleichbar mit dem nationalen Verfassungsrecht), nämlich im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 16 AEUV) und in der Grundrechtecharta der Europäischen Union (Art. 8 EU-GRC), und im
- „EU-Sekundärrecht“ (vergleichbar mit nationalen Gesetzen), nämlich in den Datenschutzrichtlinien beziehungsweise der Datenschutz-Grundverordnung.
Die Datenschutzrichtlinie ist aktuell die Grundlage des österreichischen Datenschutzgesetzes 2000 und regelt die wesentlichen Aspekte des Datenschutzes, wie beispielsweise die Betroffenenrechte (Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Widerspruch), die Einrichtung nationaler Datenschutzbehörden oder die Voraussetzungen, unter denen Daten überhaupt verwendet werden dürfen.
Die Datenschutzrichtlinie ist derzeit einem grundlegenden Überarbeitungsprozess unterzogen. Es ist geplant, die Datenschutzrichtlinie, die die Datenschutzsituation der 1990er-Jahre widerspiegelt, durch die "Datenschutz-Grundverordnung" zu ersetzen, die die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts stärker berücksichtigt (wie beispielweise soziale Netzwerke, große Datensammlungen, Internet der Dinge etc.).
Datenschutzrichtlinie
Richtlinie 95/46/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ("Datenschutzrichtlinie").
Datenschutz-Richtlinie für den Bereich Justiz und Inneres
Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates.
Datenschutz-Grundverordnung
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ("Datenschutz-Grundverordnung", DSGVO).
Datenschutzrichtlinie
Die Richtlinie 95/46/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ("Datenschutzrichtlinie") ist nicht mehr in Kraft. Sie wird hier nur angeboten, weil sie zum Verständnis der Rechtslage vor der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hilfreich ist.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen über die Aktivitäten der EU auf dem Gebiet des Datenschutzes können auch von der Datenschutz-Website der EU abgerufen werden: