Die Rechte der betroffenen Personen im SIS

Jede Person hat das Recht, über die zu ihrer Person im SIS gespeicherten Daten (personenbezogene Daten) Auskunft zu verlangen und auf ihre Person bezogene, sachlich unrichtige Daten berichtigen oder unrechtmäßig gespeicherte personenbezogene Daten löschen zu lassen.

Der Antrag ist an das SIRENE-Büro zu richten:

An das
Bundesministerium für Inneres
Bundeskriminalamt, Sirene Österreich
Josef Holaubek Platz 1
A-1090 Wien
Republik Österreich
E-Mail:  bundeskriminalamt@bmi.gv.at

Bitte beachten: Wenn der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität der natürlichen Person, die den Antrag auf Auskunft stellt hat, so kann er zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person erforderlich sind. Falls Sie nicht sicher sind, dass das SIRENE-Büro Sie eindeutig identifizieren kann, wird empfohlen, dem Auskunftsbegehren eine Kopie eines Lichtbildausweises anzuschließen.

Weitere Informationen über die Bearbeitung von Anträgen durch das Bundesministerium für Inneres finden Sie auf der Website des Bundesministeriums.

Die Auskunftserteilung an die betroffene Person hat zu unterbleiben, wenn dies zur Durchführung einer Aufgabe im Zusammenhang mit einer Ausschreibung oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten Dritter unerlässlich ist.

Hinsichtlich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung und Löschung wird die betroffene Person so schnell wie möglich, in jedem Fall jedoch innerhalb der in Artikel 12 Absatz 3 der DSGVO genannten Frist informiert, , welche Maßnahmen zur Wahrung ihrer Rechte getroffen wurden.

Wird dem Antrag nicht  oder nicht vollständig innerhalb der vorgesehenen  Frist  entsprochen, kann der Betroffene  eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde gemäß § 24 Datenschutzgesetz erheben. Ein entsprechendes Formular wird auf der Website der Datenschutzbehörde bereitgestellt (siehe unten). Schadenersatzansprüche sind allerdings gerichtlich geltend zu machen.

Formulare