Datenschutzbeschwerde
Der Beschwerdegegner hat gegen das Recht auf Auskunft verstoßen
Sie haben das Recht, zu erfahren, ob ein Verantwortlicher Daten zu Ihrer Person verarbeitet. Um dieses Recht auszuüben, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Auskunft direkt an den Verantwortlichen stellen. Musterformulare für einen solchen Antrag finden Sie in unserem Downloadbereich.
Erst wenn Sie einen Antrag auf Auskunft an den Verantwortlichen gestellt haben und dieser nicht innerhalb der Regelfrist von einem Monat auf diesen Antrag reagiert hat, können Sie erfolgversprechend eine Verletzung im Recht auf Auskunft vor der Datenschutzbehörde geltend machen. Weiters können Sie eine Verletzung des Rechts auf Auskunft geltend machen, wenn der Verantwortliche auf Ihren Antrag zwar reagiert, aber die Auskunft (teilweise) verweigert hat oder Sie der Ansicht sind, dass die Auskunft unverständlich oder unvollständig ist.
Bitte beachten Sie, dass das Recht auf Auskunft nicht besteht
- gegenüber einem hoheitlich tätigen Verantwortlichen, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft die Erfüllung einer dem Verantwortlichen gesetzlich übertragenen Aufgabe gefährdet werden würde, oder
- wenn durch die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet werden würde.
Der Beschwerdegegner hat gegen das Recht auf Berichtigung verstoßen
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten zu verlangen. Es ist auch möglich, eine Vervollständigung eines unvollständigen Datensatzes mittels einer ergänzenden Erklärung zu verlangen. Um dieses Recht auszuüben, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Berichtigung direkt an den Verantwortlichen stellen. Musterformulare für einen solchen Antrag finden Sie in unserem Downloadbereich.
Erst wenn Sie einen Antrag auf Berichtigung an den Verantwortlichen gestellt haben und dieser nicht innerhalb der Regelfrist von einem Monat auf diesen Antrag reagiert hat, können Sie erfolgversprechend eine Verletzung im Recht auf Berichtigung vor der Datenschutzbehörde geltend machen. Weiters können Sie eine Verletzung des Rechts auf Berichtigung geltend machen, wenn der Verantwortliche auf Ihren Antrag zwar reagiert, aber die Berichtigung (teilweise) verweigert hat.
Der Beschwerdegegner hat gegen das Recht auf Löschung verstoßen
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen. Um dieses Recht auszuüben, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Löschung direkt an den Verantwortlichen stellen. Musterformulare für einen solchen Antrag finden Sie in unserem Downloadbereich.
Erst wenn Sie einen Antrag auf Löschung an den Verantwortlichen gestellt haben und dieser nicht innerhalb der Regelfrist von einem Monat auf diesen Antrag reagiert hat, können Sie erfolgversprechend eine Verletzung im Recht auf Löschung vor der Datenschutzbehörde geltend machen. Weiters können Sie eine Verletzung des Rechts auf Löschung geltend machen, wenn der Verantwortliche auf Ihren Antrag zwar reagiert, aber die Löschung (teilweise) verweigert hat.
Der Beschwerdegegner hat gegen das Recht auf Einschränkung verstoßen
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen. Dies dient dazu, den Gebrauch von Ihren Daten einzuschränken, ohne sie zu löschen. Die Einschränkung der Verarbeitung kann parallel zum Recht auf Richtigstellung und zum Recht auf Widerspruch verlangt werden. Wenn Sie etwa die Verarbeitung für unrechtmäßig halten, aber keine Löschung Ihrer Daten wollen, können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung bei dem Verantwortlichen beantragen.
Wenn Sie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ausgeübt haben, darf der Verantwortliche Ihre Daten grundsätzlich nur mehr speichern und nicht anderweitig verwenden, es sei denn, es liegt Ihre Einwilligung vor oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder die Daten werden aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet.
Um dieses Recht auszuüben, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Einschränkung der Verarbeitung direkt an den Verantwortlichen stellen. Musterformulare für einen solchen Antrag finden Sie in unserem Downloadbereich.
Erst wenn Sie einen Antrag auf Einschränkung an den Verantwortlichen gestellt haben und dieser nicht innerhalb der Regelfrist von einem Monat auf diesen Antrag reagiert hat, können Sie erfolgversprechend eine Verletzung im Recht auf Einschränkung der Verarbeitung vor der Datenschutzbehörde geltend machen. Weiters können Sie eine Verletzung des Rechts auf Einschränkung geltend machen, wenn der Verantwortliche zwar reagiert, aber die Einschränkung (teilweise) verweigert hat.
Der Beschwerdegegner hat gegen das Recht auf Datenübertragbarkeit verstoßen
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen die Übermittlung Ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten sowie, dass diese Daten einem anderen Verantwortlichen zur Verarbeitung weitergegeben werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit unterscheidet sich vom Recht auf Auskunft insbesondere dadurch, dass nur jene Daten zu übermitteln sind, die von Ihnen selbst zur Verfügung gestellt wurden. Dieses Recht besteht weiters nur, wenn die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und die Verarbeitung mittels automatisierter Verfahren erfolgt.
Um dieses Recht auszuüben, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Datenübermittlung direkt an den Verantwortlichen stellen. Musterformulare für einen solchen Antrag finden Sie in unserem Downloadbereich.
Erst wenn Sie einen Antrag auf Datenübermittlung an den Verantwortlichen gestellt haben und dieser nicht innerhalb der Regelfrist von einem Monat auf diesen Antrag reagiert hat, können Sie erfolgversprechend eine Verletzung im Recht auf Datenübermittlung vor der Datenschutzbehörde geltend machen. Weiters können Sie eine Verletzung des Rechts auf Datenübermittlung geltend machen, wenn der Verantwortliche zwar reagiert, aber die Datenübermittlung (teilweise) verweigert hat.
Der Beschwerdegegner hat gegen das Recht auf Widerspruch verstoßen
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Dies ist jedoch nur für solche Verarbeitungen möglich, welche für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sind, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, oder für Verarbeitungen zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten.
Wenn Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, um Direktwerbung zu betreiben, können Sie jederzeit, ohne Angabe eines Grundes, Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten erheben. Um dieses Recht auszuüben, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Widerspruch direkt an den Verantwortlichen stellen. Musterformulare für einen solchen Antrag finden Sie in unserem Downloadbereich.
Erst wenn Sie einen Antrag auf Widerspruch an den Verantwortlichen gestellt haben und dieser nicht innerhalb der Regelfrist von einem Monat auf diesen Antrag reagiert hat, können Sie erfolgversprechend eine Verletzung im Recht auf Widerspruch vor der Datenschutzbehörde geltend machen. Weiters können Sie eine Verletzung des Rechts auf Widerspruch geltend machen, wenn der Verantwortliche zwar reagiert, aber den Widerspruch (teilweise) nicht beachtet hat und Ihre Daten (teilweise) weiterhin verarbeitet.
Der Beschwerdegegner hat gegen das Recht, nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidung im Einzelfall unterworfen zu sein, verstoßen
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, außer in bestimmten Fällen (vor einem Vertragsabschluss oder für eine Vertragserfüllung, auf gesetzlicher Grundlage sowie mit Einwilligung).
Im Falle einer automatisierten Entscheidung, die auf Ihrer Einwilligung beruht oder die für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung durchgeführt wird, haben Sie mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens eines Menschen seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung.
Sonstige Rechtsverstöße
Gemäß Art. 77 Abs. 1 DSGVO und § 24 Abs. 1 DSG hat die betroffene Person das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung und/oder gegen gewisse Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verstößt.
Es ist daher grundsätzlich auch eine Beschwerde wegen anderer Rechtsverstöße möglich, solange die geltend gemachten Verstöße negative Auswirkung auf das Grundrecht auf Datenschutz haben können.